Zivilrecht

Das Zivilrecht umfasst die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen oder von Privatpersonengesellschaften untereinander. Im Hinblick auf die außergerichtliche Tätigkeit kann im Vorfeld eines Vertragsabschlusses eine Minimierung rechtlicher Risiken erreicht werden. Erfahrungsgemäß wird dieser beratende bzw. rechtsgestaltende Aspekt der anwaltlichen Tätigkeit oft unzureichend nachgefragt, bzw. erst zu einem Zeitpunkt, an dem eine Korrektur ungünstiger Bestimmungen nur noch schwer oder kaum möglich ist. Insoweit ist bei Vertragsgestaltungen die rechtzeitige Zuziehung eines Anwalts dringend anzuraten. Die entstehenden Gebühren können im Vorfeld der Tätigkeit des Anwalts vereinbart werden.
Die Anforderungen an die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen sind geprägt von dem sogenannten Beibringungsgrundsatz, d.h. im Zivilrecht hat jede Partei das für sie Günstige in prozessual verwertbarer Form aufzuarbeiten und unter prozesstaktischen Erwägungen in das Klageverfahren einzuführen. Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten ist eine Rechtswahrung nur mit anwaltlichem Beistand möglich.