09. Februar 2012

Sozialversicherungsrecht

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Durch die Vielzahl der auf dem Gebiet des Grundsicherungsrechts ergangenen behördlichen Verwaltungsakte ist auch eine zunehmende Anzahl gravierend fehlerhafter Entscheidungungen feststellbar. Oft ist den Rechtssuchenden nicht bekannt, dass eine Rechtswahrung bzw. Überprüfung dieser Bescheide unter Zuziehung eines Anwalts im Wege der Beratungshilfe bzw. der Prozesskostenhilfe erfolgen kann. Die Kosten der gerichtlichen Auseindersetzung können auch durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein. Eine Vielzahl falscher Bescheide wird immer noch in der irrigen Annahme akzeptiert, gegen die Behörde könne nicht erfolgreich oder nur unter erheblichen Kosten vorgegangen werden.